Betriebliche Kindertagespflege

Am Beispiel der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen 

Wissenswertes zur betrieblichen Kindertagespflege

Ein Pluspunkt für Mitarbeitende mit Kindern und Arbeitgeber

Es gibt drei unterschiedliche Formen der Kindertagespflege. Einmal die klassische Kindertagespflege, bei der die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegepersonen betreut werden. Des Weiteren die Betreuung der Kinder im Haushalt der sorgeberechtigten Personen durch die Kindertagespflegeperson sowie die Großtagespflege und Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, wie z.B. TigeR, Kitz. Betriebe können beispielsweise eine Kooperation mit freien Trägern der Kindertagespflege schließen, mit bestehenden Kindertagespflegestellen zusammenarbeiten oder eine betriebseigene Kindertagespflegestelle einrichten.


Praxisbeispiel "Betriebliche Kindertagespflege" bei der Endress+Hauser SE+Co. KG

Was steckt hinter der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen?

Mit diesem Modell erhalten Familien – idealerweise in firmeneigenen Räumlichkeiten - eine passgenaue Kinderbetreuungslösung, die sich nach den Arbeitszeiten und individuellen Bedürfnissen der Eltern richtet. Als familien- und lösungsorientierter sowie wertschätzender Arbeitgeber stärken Sie damit Ihre Arbeitgebermarke und stellen eine verlässliche Kinderbetreuung vor Ort sicher.


Praxisbeispiel "Betriebliche Kindertagespflege" bei der Arnulf Betzold GmbH

Praxisbeispiel "Betriebliche Kindertagespflege" bei Würth Elektronik eiSos GmbH & Co. KG

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Attraktive Möglichkeit, eine familienfreundliche Personalpolitik umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig zu fördern.
  • Vorhandene Fachkräfte werden gesichert und neue gewonnen. 
  • Der finanzielle und organisatorische Aufwand ist im Vergleich zur Einrichtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung (KITA) geringer, insbesondere die Investitions-und Betriebskosten sind niedriger. 
  • Räume können im Unternehmen zur Verfügung gestellt oder angemietet werden. Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung nach § 45 SGBVIII ist nicht notwendig. Zu beachten ist jedoch die Erlaubnis zur Kindertagespflege durch die Kindertagespflegeperson nach § 43 Abs. 1 SGBVIII, die jede Kindertagespflegeperson beantragen muss.
  • Die Kindertagespflege bietet Unternehmen individuelle Betreuungslösungen, die sich an den Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.
  • Je nach Standort sind die Wege kürzer und besser sowie stressfreier mit den Arbeitszeiten der Eltern zu vereinbaren, betriebs- oder wohnortnahe Umsetzung, Zeitersparnis und Flexibilität für die Beschäftigten sind so leichter zu erreichen.
     

Hier finden Sie eine Landkarte mit den Tageselternvereinen in Baden-Württemberg

Acht Schritte zur Kindertagespflege im Betrieb

1.  Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Jugendamt oder Tageselternverein

2.  Erstellung eines Rahmenkonzepts und Finanzierungsplans, Akquise von Kooperationspartnern

3.  Akquise der Kindertagespflegepersonen

4.  Überprüfung und Feststellung der Eignung der Kindertagespflegeperson durch das Jugendamt oder den Tageselternverein

5.  Ggf. Teilnahme der Kindertagespflegeperson an der vorgeschriebenen Grundqualifizierung

6.  Beratung durch das Jugendamt/Tageselternverein, Baurechtsbehörde, ggf. Gesundheitsamt, Kreisveterinäramt, wenn vor Ort Essen zubereitet wird, etc.

7.  Überprüfung der Räume durch das Jugendamt, Gesundheitsamt, Kreisveterinäramt

8.  Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII durch das Jugendamt/dem Tageselternverein

Belegung der Plätze und Eröffnung der Kindertagespflegestelle in anderen geeigneten Räumen im Betrieb!

Nutzen für Eltern und Kinder – „für alle ist gesorgt“
  • Mentale und verlässliche Entlastung: nah am Kind, nah am Unternehmen
  • Zeitersparnis mit Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch zusätzliches Angebot
  • Individuell und am Bedarf abgestimmtes Betreuungsangebot
  • Kontinuierliche Betreuungsperson, enge Bindung und vertraute Betreuung
  • Atmosphäre: klein und familiär, persönlich, transparent, finanziell machbar

Betriebliche Kindertagespflege: Details und Rahmenbedingungen

Empfehlungen für die Umsetzung der betrieblichen Kindertagespflege
  • Verlässliche Betreuungskorridore festlegen, in denen die Eltern frei wählen können!
  • Das Betreuungsangebot im Unternehmen klar kommunizieren: Wie erfolgt die individuelle Förderung von Kindern? Was wird im Rahmen der Betreuung umgesetzt? etc.
  • Vereinbarungen treffen: Betreuungsvertrag zwischen Kindertagespflegeperson, Eltern und Unternehmen für Verbindlichkeit und Verlässlichkeit schließen
  • Vertrag: Beteiligt sind Eltern, Unternehmen und beauftragte Kindertagespflegepersonen, ggf. in Kooperation z.B. mit dem jeweiligen lokalen Jugendamt oder dem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe z.B. Tageselternvereine, Verbände wie Caritas, Diakonie
Räumliche Voraussetzungen: Grundsätzliche Rahmenbedingungen
  • Abhängig von der geplanten Gruppengröße, möglichst im EG (2. Fluchtweg) 
  • Tageslichtbeleuchtung
  • Unterteilung in die Bereiche: Ankommen, Spielen, Schlafen, Sanitärbereich, Kochen/Essen, Büro, Lager
  • Anregendes und altersgerechtes Spielmaterial, welches das Kind zum Forschen und Ausprobieren einlädt
  • Nach Möglichkeit mit Außenbereich, nahe an einem Kinderspielplatz oder nahe zur freien Natur, Wald und Wiesen
  • Parkmöglichkeiten in der Nähe 
  • Anregungen und Informationen finden Sie auch in der Broschüre Planung von Kindertageseinrichtungen des KVJS
Personelle Voraussetzungen für Kindertagespflegepersonen
  • Kindertagespflegepersonen müssen aufgrund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberichtigten und anderen Kindertagespflegepersonen geeignet sein. Informationen zur fachlichen Eignung der Kindertagespflegepersonen und zur Erlaubnis zur Kindertagespflege finden Sie beim Kommunalverband Jugend und Soziales 
  • Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson findet über einen tätigkeitsvorbereitenden und tätigkeitsbegleitenden Kurs statt. Die Grundqualifizierung wird erworben durch 300 Unterrichtseinheiten (UE), davon sind mindestens 50 UE tätigkeitsvorbereitend. Weitere Informationen finden Sie beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. 
  • Anstellungsverhältnis für die Kindertagespflegepersonen über das Unternehmen oder mit dem jeweiligen lokalen Jugendamt oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Bei einem Angestelltenverhältnis kann sich das Einkommen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) richten, angepasst an den Qualifizierungsgrad der Kindestagespflegeperson. Informationen zum Einkommen selbstständiger Kindertagespflegepersonen entnehmen Sie bitte den folgenden Empfehlungen.
  • Die jährliche Weiterqualifizierung der Kinderpflegeperson umfasst mindestens 20 verpflichtende Unterrichtseinheiten. Alle zwei Jahre muss ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind und ein Kurs zur Hygiene erfolgen. Die Kosten für den Hygienekurs trägt der Arbeitgeber, die Schulung zur Ersten Hilfe am Kind wird von der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse übernommen.
  • Betreuungsschlüssel: in einem Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen können mehr als fünf fremde Kinder, und höchstens neun Kinder gleichzeitig betreut werden. Ab dem achten zu betreuenden Kind muss eine der betreuenden Kindertagespflegepersonen auch Fachkraft im Sinne des § 7 Abs. 2 des KiTaG oder eine mit 300 UE qualifizierte Kindertagespflegeperson mit mindestens fünfjähriger praktischer Tätigkeit sein. Bei dieser Regelung können insgesamt bis zu 15 Kinder im Platzsharing betreut werden. Hinweis: Eine neue Rechtsverordnung zum Betreuungsschlüssel ist für Herbst 2024 vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.
  • Um eine verlässliche Betreuung auch in Krankheits- und Urlaubszeiten zu gewährleisten, vertreten sich die Kindertagespflegepersonen im Team untereinander, eine qualifizierte Vertretungskraft kann eingebunden werden.
Kosten der betrieblichen Kinderbetreuung
  • Für Betriebe, die eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen in Kooperation mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe umsetzen, fallen keine Personalkosten an
  • Personalkosten für die Verwaltung des Betreuungsangebots
  • Raumkosten, Miete, Nebenkosten, Ausstattung und laufende Sachkosten: Betriebe kommen für Investitionskosten zur Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Ausstattung, die laufenden Kosten und gegebenenfalls eine Projektbegleitung auf. Es besteht die Möglichkeit Betriebskostenzuschüsse mit Kommunen zu verhandeln
Finanzierung und Beantragung von Zuschüssen
  • Kindertagespflege ist öffentlich gefördert: Kindertagespflegepersonen erhalten für Ihre Betreuung eine laufende Geldleistung. Diese wird pro Kind und Stunde berechnet. Die laufende Geldleistung wird vom öffentlichen Jugendhilfeträger, dem Jugendamt, an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt und kann, im Falle eines Anstellungsverhältnisses, an den Arbeitgeber abgetreten werden.
  • Eltern bezahlen ihren Kostenbeitrag an das Jugendamt
  • Ein zusätzlicher finanzieller Zuschuss für die Eltern kann über das Unternehmen oder seitens der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Informationen dazu erteilt die jeweilige Gemeinde oder ggf. der freie Träger/Tageselternverein. 
Rechtliche Voraussetzungen und steuerliche Vorteile
Informationen und Links zur Umsetzung

Alle Informationen kompakt


Alle Informationen kompakt zur betrieblichen Kindertagespflege finden Sie auf unserem Faktenblatt.


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Ihr regionaler Kontakt
vor Ort


Persönliche Beratung und zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer regionalen familyNET-Servicestelle.


Kontakt aufnehmen

Weitere Ansprechstellen


Beatung erhalten Sie zudem beim jeweiligen örtlichen Jugendamt oder dem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie regionalen Tageselternvereinen und dem Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.. 

 

Förderer und Unterstützer

Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg und den Arbeitgeberverband Südwestmetall. Projektträger ist die BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH, ein Unternehmen des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V.. Kooperationspartner sind der Arbeitgeberverband Chemie und der Landesfamilienrat.

Der Firmencheck für eine familienfreundliche Personalpolitik
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