Eltern-Kind-Zimmer
Und weitere Notfall-Betreuungsformen im Unternehmen
Wissenswertes zur Umsetzung eines Eltern-Kind-Zimmers im Unternehmen und weiteren Notfall-Betreuungsformen
Familienfreundlichkeit mit Flexibilität für den Notfall
Eine kurzfristige und verlässliche Kinderbetreuung für unvorhersehbare Situationen, wenn beispielsweise die Regelbetreuung oder der Schulunterricht kurzfristig ausfällt, ist ein weiterer wichtiger Faktor zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Sie als Arbeitgeber können Ihren Beschäftigten in diesen unplanbaren und ggf. stressbehafteten Situationen zum Beispiel mit dem Angebot eines Eltern-Kind-Zimmers im eigenen Unternehmen, einer Kooperation mit einer benachbarten Kindertageseinrichtung und/oder einem Tageselternverein eine einfach zu organisierende und familienfreundliche Hilfe anbieten.
Eine weitere Möglichkeit, wenn die reguläre Betreuung nicht gewährleistet ist, kann der Einsatz einer Kindertagespflegeperson sein.
Praxisbeispiel "Eltern-Kind-Zimmer" bei der Universität Stuttgart

Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Das Eltern-Kind-Zimmer vereint einen Arbeitsplatz mit einer kindgerechten Umgebung, siehe auch Empfehlung zur räumlichen Beschaffenheit.
- Rückzugsraum für Eltern bei kurzfristigen Kinder-Betreuungslücken oder anderweitigen Betreuungsausfällen, z.B kurzfristige Schließung der KITA oder Reduzierung der Betreuungszeiten, Ausfall der Betreuungsperson)
- Die Investitionskosten und laufenden Kosten für ein Eltern-Kind-Zimmer sind niedrig, plan- und überschaubar.
- Der Raum kann zudem multifunktional genutzt werden, z.B. als Stillzimmer oder auch Ruheraum für schwangere Beschäftigte, etc.
- Die Investition und Ausstattung in ein Eltern-Kind-Zimmer lohnt sich, da die Eltern ihrer Arbeit auch in Notfallsituationen nachkommen können und in diesen Fällen eine verlässliche Betreuungsmöglichkeit ohne großen organisatorischen Aufwand haben.
Fragen, die vorab geklärt werden sollten
- Zunächst sollten Sie eine Befragung Ihrer Mitarbeitenden durchführen, um den Bedarf zu klären. Hier finden Sie einen beispielhaften Fragebogen zum Download
- Erfüllt das Angebot die Bedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder ziehen diese eine andere Lösung vor z.B. mobile Spielkiste, die ins eigene Büro gerollt werden kann?
- Wer ist die Zielgruppe des Angebots? Anzahl und Alter der Kinder der Beschäftigten sind hier zu berücksichtigen
- Ist ggf. eine Kombination aus Eltern-Kind-Zimmer und zusätzlicher mobiler Spielkiste zweckmäßig?
- Was soll der Raum bieten? Die Betreuung eines oder mehrerer Kinder? Soll der Raum multifunktional gestaltet werden z.B. mit Liege als Ruheraum, Raum für die einmalige Betreuung von Kindern, z.B. bei Firmenveranstaltungen?
- Bei der Klärung dieser Fragen sollten die Beschäftigten mit Betreuungsbedarf einbezogen werden.
- Wird es eine verbindliche Ansprechperson (+ Vertretung) für die Organisation des Angebots, wie beispielsweise zur Ausgabe des Schlüssels, für allgemeine Fragen zur Nutzung, für den Belegungsplan, geben?
Umsetzung eines Eltern-Kind-Zimmers und weitere Notfall-Betreuungsformen: Details und Rahmenbedingungen
Wie lässt sich das Eltern-Kind-Zimmer durch eine ergänzende Betreuungsperson umsetzen?
- Betreuungsangebote durch externe Kindertagespflegepersonen lassen sich mit geringem finanziellen und logistischen Aufwand umsetzen.
- Betreuungspersonen können durch einen externen Dienstleister engagiert werden.
- Mitarbeitende organisieren beispielsweise ein Eltern- oder ein Patennetzwerk mit Senioren und Seniorinnen, die geeignet sind (z.B. Belastbarkeit, Erfahrung in der Kinderbetreuung, Verfügbarkeit) und für die Kinderbetreuung in Notfallsituationen zur Verfügung stehen.
- Zwischen dem Kind und der betreuenden Person sollte ein Vertrauensverhältnis bestehen.
Hinweis: Bei der Betreuung in Notfällen muss das Kindeswohl stets im Vordergrund stehen!
Rechtliche Hinweise zur Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers
- Es sollte eine Nutzungsordnung erstellt werden, in der insbesondere Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherungsschutz, Nutzungsregeln, Belegung und Zutritt geregelt sind. Zusätzliche Punkte, wie beispielsweise die Sorgfaltspflicht sowie Datenschutz können ebenfalls mitaufgenommen werden und sollten vom jeweiligen Unternehmen individuell angepasst oder erweitert werden.
- Informationen zur Betreuung durch Kindertagespflegepersonen finden Sie beim Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Finanzielle Förderung und steuerliche Vorteile
- Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur kurzfristigen Betreuung von Kindern bis 14 Jahre sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflichen Gründen notwendig ist. Die Leistungen dürfen 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Die Steuerbefreiung kommt indirekt auch dem Arbeitgeber zugute, da durch die Steuerbefreiung auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gespart werden.
- Informationen zur Förderung von Betreuungsmaßnahmen finden Sie bei der IHK BW und bei Erfolgsfaktor Familie
Alle Informationen kompakt
Alle Informationen kompakt zur Umsetzung eines Eltern-Kind-Zimmers und weiteren Notfall-Betreuungsformen finden Sie auf unserem Faktenblatt.
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Förderer und Unterstützer
Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg und den Arbeitgeberverband Südwestmetall. Projektträger ist die BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH, ein Unternehmen des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V.. Kooperationspartner sind der Arbeitgeberverband Chemie und der Landesfamilienrat.