Betriebseigene Kindertageseinrichtung

Beispiele

Wissenswertes zur betriebseigenen Kindertageseinrichtung (KITA)

Ein Alleinstellungsmerkmal für familienfreundliche Arbeitgeber

In einer modernen, sich verändernden Arbeitswelt, ist eine betriebseigene Kindertageseinrichtung (KITA) ein Alleinstellungsmerkmal für familienfreundliche Arbeitgeber und ein wertvoller, verlässlicher und familienfreundlicher Baustein zur Fachkräftesicherung. Alle Seiten profitieren, wenn sich eine eigene KITA auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarer Nähe befindet.

Praxisbeispiel "Betriebseigene Kindertageseinrichtung" bei der Karl Knauer KG

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Ein familienfreundliches, verlässliches und familiengerechtes Arbeitsumfeld bindet Beschäftigte langfristig an Sie und Ihr Unternehmen. Gleichzeitig lassen sich durch eine betriebseigene KITA sowohl Mütter wie auch Väter für eine passende lebensphasen- und familienorientierte Beschäftigung gewinnen.

Eine Kindertagesbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes führt erfahrungsgemäß zu weniger Ausfallzeiten der Mitarbeitenden, und die Rückkehrquote aus der Elternzeit steigt. Durch diese Form der Kindertagesbetreuung wächst die Zufriedenheit der Beschäftigten und ein Stressfaktor berufstätiger Eltern fällt weg.

Dies stärkt die Arbeitgebermarke, erhöht die Arbeitgeberattraktivität, und Sie positionieren sich mit Ihrem Unternehmen deutlich besser im Wettbewerb der Personalgewinnung mit einem Alleinstellungsmerkmal.
 

Basischeck zum individuellen Betreuungsbedarf
  • Wie groß ist der bestehende und der zu erwartende Betreuungsbedarf?
  • Welche Art der Betreuung wünschen sich Ihre Beschäftigten? Welche können Sie sich in Ihrem Unternehmen vorstellen? (je nach Alter: Kinderkrippe, Kindertageseinrichtung, Kinderhort, altersgemischte Gruppe) etc.
  • Welche Angebotsform für die Betreuung von Kindern könnte dem Bedarf und Vorstellungen gerecht werden? Regelgruppe, Halbtagsgruppe, Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten, Ganztagesgruppe, zeitgemischte Gruppe etc.
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für die Wahl des Standortes der Betreuung? (ggf. in Kooperation mit einem anderen Unternehmen in der Nähe)
  • Können Sie Räume in Ihrem Unternehmen bereitstellen oder sogar in räumlicher Nähe ggf. anmieten? 
  • Wäre ein Anbau/Bau einer betriebseigenen KITA für Sie realisierbar?
     

Betriebliche Kindertagespflege: Details und Rahmenbedingungen

Empfehlungen für die Planung und Umsetzung eines verlässlichen betriebseigenen KITA-Konzepts
  • Sie als Arbeitgeber können eine betriebseigene KITA gründen und betreiben. So können als Träger der betriebseigenen KITA je nach Bedarf die Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung unmittelbar umsetzen.
  • Eine Kooperation mit der Kommune ist empfehlenswert: Freie Plätze in der KITA des Unternehmens können in die Bedarfsplanung der Kommune aufgenommen werden. Vorteil: Diese Plätze können von der Standortgemeinde bezuschusst werden. Eine Nichtbelegung der betriebseigenen Betreuungsplätze wird dadurch verhindert.
  • Auch ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist möglich. Jedes Unternehmen sichert sich hier Kinderbetreuungsplätze nach eigenem Bedarf. 
  • Neben der eigenen Trägerschaft durch Ihr Unternehme kann die Trägerschaft auch an einen öffentlichen, freien oder privaten Träger übertragen werden. Vorteil für Sie: Alle erforderlichen Genehmigungen und Verwaltungsarbeiten können bei dieser Form der Trägerschaft übertragen werden. Es empfiehlt sich, lokale Träger wie Kommunen, Kirchengemeinden oder sonstige freie Träger direkt darauf anzusprechen.
  • Beratungen durch Experten z. B. Anwälte, Architekten sollten eingeholt werden, da u.a. die bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.
  • Ein Zeitplan für die Einholung aller notwenigen Genehmigungen sollte erstellt werden.
  • Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zum Erhalt der Betriebserlaubnis beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eingereicht werden. Die Konzeption beinhaltet unter anderem ein pädagogisches Konzept sowie ein Gewaltschutzkonzept. Die Betriebserlaubnis wird erteilt, wenn der Träger die erforderlichen räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt.
  • Kindertageseinrichtungen und deren Träger haben einen ausdrücklichen gesetzlichen Schutzauftrag, das Wohl der Kinder zu schützen, siehe Kinderschutz KVJS.
  • Orientierungseckpunkte zur Umsetzung der Bundesvorgaben zum verpflichtenden Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen finden Sie hier.
  • Ein Qualitätssicherungssystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Betreuung wird empfohlen
  • Weitere Informationen zur Umsetzung einer betriebseinen KITA  erhalten Sie beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und in der Broschüre Planung von Kindertageseinrichtungen des KVJS
  • Für die lokale Bedarfsplanung wenden Sie sich an die regionalen Jugendämter der Kommunen. 
Personelle Voraussetzungen für eine KITA zur Antragsstellung
  • Personalbedarf: die Errechnung des Personalbedarfs anhand des unternehmensinternen Betreuungsbedarfs ist ein Teil des Antrags zur Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung. Diese Tabellenvorlage des KVJS dient als verbindliche Grundlage für die Betriebserlaubnis.
  • Personalanforderungen: Die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels Baden-Württemberg muss beachtet werden. Verpflichtend ist die Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und der Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII. Informationen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals finden Sie hier.
     
Räumliche Voraussetzungen: Rahmenbedingungen
  • Die Raumgröße ist abhängig von der geplanten Gruppengröße
  • Möglichst im EG (2. Fluchtweg) 
  • Übersicht über zuständige Behörden und Ämter z.B. Gesundheitsamt, Veterinäramt/Lebensmittelüberwachung, Brandschutz, Baurechtsamt und Unfallkassen erstellen, Aufsichtsbehörden rechtzeitig miteinbeziehen, weitere Informationen zu Planung, Bau und Räumen von Kindertageseinrichtungen finden Sie im KVJS-Ratgeber.
  • Tageslichtbeleuchtung
  • Unterteilung in die Bereiche: Ankommen, Spielen, Schlafen, Sanitär, Kochen/Essen, Büro, Lager
  • Ein Personalraum wird empfohlen
  • Nach Möglichkeit mit Außenbereich oder nahe an einem Kinderspielplatz etc.
  • Parkmöglichkeiten wird empfohlen
  • Beschaffung von geeignetem, kindgerechtem/sicherem Mobiliar und Ausstattung: Erstellung einer Liste der benötigten Ausstattung (Möbel, anregendes und altersgerechtes Spielzeug ggf. Lernmaterial)
  • Sicherstellung der Einhaltung von Hygienestandards gemäß der Hygieneverordnung Baden-Württemberg. Informationen hierzu finden Sie bei den lokalen Gesundheitsämtern und im Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung.
  • Der KVJS-Ratgeber „Der Bau einer Kindertageseinrichtung“ liefert Impulse für eine qualitative Planung und Ausstattung
Kosten der betrieblichen Kindertageseinrichtung (beispielhafte Aufzählung)
  • Für die Gründung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung stellt ein detaillierter Budget- und Finanzierungsplan eine wichtige Grundlage dar. Die Möglichkeiten der Finanzierung z. B. über Unternehmensmittel sollte überprüft werden. Ein Finanzierungsplan für die ersten Betriebsjahre ist empfehlenswert.
  • Personalkosten für Betreuungspersonen: die Vergütung des Personals richtet sich nach dem Grad der Ausbildung und der Ausgestaltung ihres sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrags.
  • Personalkosten für externe pädagogische Fachberatungen
  • Kosten für die Qualifizierung des Personals
  • Verwaltungskosten
  • Bau- und Renovierungskosten
  • Raumkosten
  • Ausstattungskosten
Finanzierung: Zuschüsse und steuerliche Vorteile
  • Informationen zum Arbeitgeberzuschuss für die Umsetzung der betrieblichen Kinderbetreuung 
  • Weitere Informationen finden Sie bei der IHK BW
Rechtliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer betriebseigenen KITA
Notfall- und Sicherheitspläne
  • Die Erstellung eines Notfallplans z.B. Evakuierungspläne und regelmäßige Schulungen wie z.B. zu Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen beachtet werden, ebenso die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsübungen.
  • Brandschutzvorschriften müssen eingehalten und ein Brandschutzgutachten eingeholt werden. Informationen zum Brandschutzgutachten erhalten Sie bei den lokalen Feuerwehr- und Brandschutzbehörden.

Alle Informationen kompakt


Alle Informationen kompakt zur betriebseigenen Kindertageseinrichtung  finden Sie auf unserem Faktenblatt.


Faktenblatt downloaden

Ihr regionaler Kontakt
vor Ort


Persönliche Beratung und zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer regionalen familyNET-Servicestelle.

Kontakt aufnehmen

Weitere Ansprechstellen


Beratung erhalten Sie zudem beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) oder bei den Jugendämtern Ihrer Kommune.
.

Förderer und Unterstützer

Gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg und den Arbeitgeberverband Südwestmetall. Projektträger ist die BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH, ein Unternehmen des Bildungswerks der Baden-Württembergischen Wirtschaft e.V.. Kooperationspartner sind der Arbeitgeberverband Chemie und der Landesfamilienrat.

Der Firmencheck für eine familienfreundliche Personalpolitik
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!