Informationen, Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung

Wissenswertes zu Informationen, Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung

Betriebliche Kinderbetreuung ist eine familienfreundliche Zusatzleistung

Junge Familien wünschen sich eine flexible Berufs- und Lebensplanung mit Perspektiven. Es lohnt sich also, als Arbeitgeber darüber nachzudenken, welche Kinderbetreuungsangebote – entweder intern oder extern – zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften passend und sinnvoll und für Sie in Ihrem Unternehmen auch realisierbar sind. 

Wir empfehlen, wenn Sie sich als Arbeitgeber dafür entscheiden, das Thema betriebliche Kinderbetreuung als familienfreundliche Zusatzleistung anzubieten, ggf. einen Dienstleister zu nutzen, um geeignete und passende Beratungs-, Informations- und Vermittlungs-Dienstleistungen abzurufen. 

Informationen, Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung: Details und Rahmenbedingungen

Der Ansatz: Viele Agenturen bzw. Dienstleister kooperieren mit Unternehmen und bieten den Betriebsangehörigen familienbezogene Dienstleistungen je nach Definition des Kooperationsvertrages an. Die Beratungsleistung ist am Bedarf des Unternehmens und seiner Beschäftigten orientiert.  Die Suche und Vermittlung von Betreuungseinrichtungen oder anderer Unterstützungshilfen sind möglich. Beispielsweise sind auch die Beratung und Begleitung bei der Gründung eines Elternvereins und die Unterstützung beim Aufbau und Management einer betrieblichen Kindertageseinrichtung als Angebot hier möglich.

Der Weg: Sie als Arbeitgeber schließen mit dem Dienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen. Die Kosten für die Beratung der Eltern werden im Rahmen dieses Vertrages durch Ihr Unternehmen gedeckt. Die Kosten der tatsächlichen unmittelbaren Kinderbetreuung werden in der Regel von den Eltern getragen, die das Angebot in Ihrem Unternehmen in Anspruch nehmen.

Der Nutzen:  Ein Dienstleister erleichtert die Umsetzung einer betrieblich gestützten Kinderbetreuung. In Ihrer Funktion als Arbeitgeber haben Sie die Chance, durch regelmäßige Beratungs- und Sprechtage Wissen aufzunehmen, Erfahrungswissen zu nutzen, Ressourcen und Kompetenzen zu bündeln und das zu Ihrem Unternehmen passende Angebot zu entwickeln. 

Beispiele von Dienstleistern finden Sie in der Linkliste Familienservice.

Wichtiger steuerrechtlicher Hinweis

Beratungs- und Vermittlungskosten an ein Dienstleistungsunternehmen, das die Beschäftigten bei der Kinderbetreuung berät oder Betreuungspersonen vermittelt, sind für Arbeitgeber steuerfrei (§ 3 Nr. 34a EStG). 

Quelle: Erfolgsfaktor Familie, Checkheft familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen, Stand Okt. 2022, S. 48

Linkliste kompakt


In unserer Linkliste finden Sie weiterführende Informationen zu Dienstleistern "Familienservice".


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