Betriebliche Kinderbeaufsichtigung an Randzeiten

Wissenswertes zur Umsetzung von betrieblicher Kinderbeaufsichtigung an Randzeiten

Ergänzende Angebote im Betrieb zur Beaufsichtigung der Kinder entlasten Ihre Mitarbeitenden

Die Öffnungszeiten externer Kinderbetreuungseinrichtungen decken sich oftmals nicht ausreichend mit den gewünschten Arbeitszeiten von Eltern oder werden aufgrund von Fachkräftemangel aktuell reduziert, was zu einem erhöhten Organisationsdruck bei den Eltern führen kann. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können hier zur Entlastung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden ergänzende Angebote im Betrieb zur Beaufsichtigung ihrer Kinder an den „Randzeiten“ machen. 

Randzeitenbetreuung oder -beaufsichtigung bezeichnet den Betreuungsbedarf außerhalb der regulären Betreuungszeiten, der sich nicht mit den individuellen Arbeitszeiten der Beschäftigten deckt. Das umfasst typischerweise die frühen Morgenstunden, späte Nachmittage, Abende sowie möglicherweise auch Wochenenden. Diese Zeiten sind besonders relevant für berufstätige Eltern, die oft Schwierigkeiten haben, eine passende Betreuung für ihre Kinder zu finden, wenn reguläre Betreuungsangebote reduziert oder nicht verfügbar sind.  

Betriebliche Kinderbeaufsichtigung an Randzeiten: Details und Rahmenbedingungen

Wie könnte die Beaufsichtigung der Kinder im Betrieb umgesetzt werden?
  • Bedarfsabfrage: Information der Beschäftigten zum Angebot und Abklärung Alter, Anzahl der Kinder und Beaufsichtigungszeiten
  • Regelung der Anmeldung, ggf. Ansprechperson bestimmen 
  • Wo soll die Beaufsichtigung stattfinden?
  • Gibt es kindgerecht ausgestattete Räumlichkeiten? 
  • Ein Netzwerk von vertrauten und zuverlässigen Aufsichtspersonen muss vorhanden sein

Idee: Elternnetzwerke, Senioren- und Seniorinnennetzwerke, Kindertagespflegepersonen

Betriebserlaubnispflicht?

Betreuungsangebote unterliegen nicht der Betriebserlaubnispflicht und somit keinen gesetzlich definierten Rahmenbedingungen, wenn die Öffnungszeit weniger als 10 Stunden pro Woche umfasst oder der Betrieb nicht länger als drei Monate andauert.

Weitere Informationen zur Betriebserlaubnispflicht und gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie bei den Ansprechpersonen des KVJS Ihres Stadt- oder Landkreises.

Alle Informationen kompakt


Alle Informationen kompakt zur Umsetzung von betrieblicher Kinderbeaufsichtigung an Randzeiten finden Sie auf unserem Faktenblatt.


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